>Unfallschaden

Was tun bei Unfallschaden? Bei einem Unfall geht es zunächst einmal nicht nur um die Frage, wo und für wie viel Geld das Auto repariert wird. Bei einem Unfallschaden müssen Sie unmittelbar nach dem eigentlichen Ereignis schon gut aufpassen! Unser 11880.com-Werkstatt-Ratgeber sagt Ihnen, was Sie bei einem Unfallschaden alles beachten müssen.

Mehr als 2 Millionen Unfälle im Jahr

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© RobertCrum - istockphotos.com

Millionen Unfälle passieren jedes Jahr in Deutschland. Natürlich ist dabei zunächst einmal am wichtigsten, dass niemand persönlich zu Schaden kommt. Statistisch gesehen entstehen nur bei gut einem Achtel aller Unfälle auch Personenschäden. Immer noch ein viel zu hoher Anteil natürlich, aber meistens entsteht „nur“ ein Blechschaden an den Fahrzeugen. Jetzt gilt es aber für die Beteiligten, ein bestimmtes Protokoll einzuhalten, denn schon die Minuten nach dem Unfall können später rechtlich und versicherungstechnisch wichtig sein.

Was bei einem Unfall zu tun ist

Dabei kommt es zunächst darauf an, wo der Unfall stattfindet, denn natürlich macht es einen Unterschied, ob der Unfall auf einem Parkplatz, in einer 30er-Zone oder gar auf der Autobahn passiert. Vor allem letzteres Szenario erfordert eine schnelle Sicherung der Unfallstelle, aber natürlich müssen Sie sich auch selbst in Sicherheit bringen, um nicht vom nachfolgenden Verkehr erfasst zu werden. Ziehen Sie Ihre Warnweste an, schalten Sie den Warnblinker ein, und sofern es der Verkehr zulässt, stellen Sie das Warndreieck auf (je nach Straßenart 50 - 200 m vom Unfallort entfernt).

Setzen Sie einen Notruf ab

Anschließend bringen Sie sich erst einmal selbst aus der unmittelbaren Gefahrenzone, ohne aber die Unfallstelle gänzlich zu verlassen - das würde als Fahrerflucht gewertet werden. Tätigen Sie jetzt einen Notruf, um Polizei und ggf. auch einen Krankenwagen zu verständigen. Für den Notruf können Sie vor allem an Autobahnen eine der orangefarbenen Notrufsäulen nutzen. Der Vorteil dabei: Die Rettungsstellen können Sie hier sofort orten. Ansonsten nutzen Sie Ihr Mobiltelefon, wählen Sie 110 für die Polizei oder 112 für Krankenwagen und Feuerwehr.

Ihr Unfallprotokoll

Erst jetzt sollten Sie sich um den eigentlichen Unfallschaden und den „Unfallgegner“ kümmern. Protokollieren Sie den Unfall, falls möglich, fotografisch. Sollten Sie keine entsprechenden Hilfsmittel zur Verfügung haben, fertigen Sie eine Skizze an. Zu einem späteren Zeitpunkt können Sie sich bei Ihrer Versicherung zudem einen europäischen Unfallbericht besorgen. Der ist besonders geeignet, wenn der Unfallgegner nicht Deutsch spricht. Außerdem werden hier alle wichtigen Daten zum Ausfüllen vorgegeben.

Unfallstelle nicht verändern?

Warndreieck
© Ivanko_Brnjakovic – istockphoto.com

Man sagt, aus rechtlichen und versicherungstechnischen Gründen darf die Unfallstelle nicht verändert werden. Das kommt ganz auf die Schwere des Unfallschadens an: Manche Unfälle sind so schwer, dass sich eh ohne technische Hilfe nichts verändern lässt, andere sind so leicht – sogenannte Bagatellen – dass gleich klar ist, dass keiner der Unfallbeteiligten einen Schadensanspruch gegen den anderen erheben wird. In diesem Fall müssen Sie noch nicht einmal einen Notruf absetzen oder die Polizei zur Unfallklärung hinzuziehen.

Schuldfrage muss geklärt werden

Falls dies aber doch notwendig ist, Sie also sofort merken, dass Sie und Ihr Unfallgegner sich uneinig sind, wer denn nun Schuld am Unfall hat, sollte die Polizei hinzugezogen werden. Dazu ist es im Prinzip dann auch besser, wenn die Unfallstelle nicht verändert wurde, bis die Beamten sich einen ausreichenden Eindruck davon verschafft haben. Übrigens: Rein versicherungstechnisch sind Sie noch nicht einmal befugt, hier jetzt Ihre Schuld zuzugeben, jedenfalls nicht ohne Zustimmung Ihrer Versicherung.

Unfallschaden der Versicherung melden

Die sollten Sie übrigens gleich am Unfallort schon anrufen, wenn Sie dazu in der Lage sind. Zeit genug werden Sie höchstwahrscheinlich haben, solange die Polizei den Unfallschaden aufnimmt. Die klärt übrigens die Schuldfrage nicht selbst vor Ort, dies ist Aufgabe der Versicherungen oder – in letzter Instanz – eines Gerichts. Machen Sie die Schadensmeldung binnen maximal einer Woche, auch wenn Sie der festen Überzeugung sind, dass die volle Unfallschuld bei Ihrem Unfallgegner liegt.

Unfallschaden geltend machen

Sofern dies auch die Versicherungen so sehen, können Sie sich mit Ihrer Schadensforderung an die Kfz-Versicherung des Gegners wenden. In Deutschland ist die Kfz-Versicherung Pflicht, das heißt, jeder Unfallgegner wird auch eine Versicherung haben, die Ihren Schaden übernimmt. Senden Sie dieser dazu einfach die Rechnung oder einen Kostenvoranschlag für die Reparatur in Ihrer Werkstatt zu. Sofern die gegnerische Versicherung die Reparatur ebenfalls als angemessen anerkennt, wird der Unfallschaden beglichen. Bei Personenschaden müssen zudem die Krankenversicherung und – falls vorhanden – die Haftpflichtversicherung informiert werden.

Unfallschaden reparieren lassen

Nachdem alles geklärt ist, geht es darum, das Fahrzeug selbst zu versorgen. Sofern kein Totalschaden vorliegt, wird das Fahrzeug zur nächsten Werkstatt gebracht. Dies können Sie - je nachdem, ob Ihr Fahrzeug noch verkehrstauglich ist - direkt oder zu einem späteren Zeitpunkt selbst tun. Falls Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden muss, kommt es darauf an, ob Sie Mitglied in einem Automobilklub sind. Dann nämlich kann das Abschleppen kostenfrei sein, bei Sondermitgliedschaften ist auch der Abschleppdienst in eine Vertragswerkstatt oder die Rückführung von Fahrzeug und Halter zum Heimatort enthalten sowie die Bereitstellung eines Leihwagens für die Zeit der Autoreparatur.


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